„Der global voranschreitende Klimawandel und die damit einhergehenden dramatischen Starkregenereignisse der vergangenen Wochen in vielen Teilen von Rheinland-Pfalz machen mehr als deutlich wie wichtig der weitere konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energie für den Klimaschutz ist“, betonte der rheinland-pfälzische Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute (21. Juni 2018) bei der Eröffnung des 11. Windenergietages Rheinland-Pfalz an der Technischen Hochschule in Bingen.

Fast jede zweite im Land erzeugte Kilowattstunde Strom stammt aus erneuerbaren Quellen

„Mit einem Anteil der Erneuerbaren Energien von rund 48 Prozent an der Stromerzeugung ist Rheinland-Pfalz bei diesem Ausbau bereits ein gutes Stück vorangekommen. 2011 mit knapp 17 Prozent gestartet, stammt mittlerweile fast jede zweite im Land erzeugte Kilowattstunde Strom somit aus erneuerbaren Quellen. Dabei nimmt die Windenergie einen ganz besonderen Platz ein“, sagte Griese. Zum 31. Dezember 2017 waren in Rheinland-Pfalz insgesamt 1.690 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 3.400 MW sowie rund 97.800 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 2.056 MWp installiert. Im Jahr zuvor wurden rund 54 Prozent der regenerativ erzeugten elektrischen Energie in Windenergieanlagen erzeugt.

Damit der Ausbau der Windkraft auch in Zukunft weitergehe, setze die Landesregierung verstärkt auf Erleichterungen beim so genannten Repowering, dem Ersatz älterer Windkraftanlagen durch wesentlich leistungsstärkere neue Anlagen an den vorhandenen Standorten. Besonderes Augenmerk sei darauf auch im Rahmen der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV gelegt worden, betonte Griese.

Eine weitere Verbesserung ist die Anlagenzahl im räumlichen Verbund

„Sofern im Standortbereich von Altanlagen, die mehr als zehn Jahre in Betrieb sind, eine Reduzierung von mindestens 25 Prozent der planungsrechtlich gesicherten Anlagen innerhalb des ursprünglichen Standortbereiches und eine Steigerung der Leistung mindestens um das Zweifache bewirkt wird, dürfen die Abstandsvorgaben um zehn Prozent also um 100 Meter unterschritten werden. Eine weitere Verbesserung ist die Anlagenzahl im räumlichen Verbund. Ersetzt eine einzelne Windenergieanlage bereits errichtete Windenergieanlagen, muss der Bau von nur zwei statt ansonsten drei Anlagen im räumlichen Verbund planungsrechtlich möglich sein“, so Griese weiter.

Darüber hinaus würden beim Repowering mit der neuen Landeskompensationsverordnung die Ersatzzahlungen für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einfacher und rechtssicher geregelt. Griese: „Ein großer Vorteil der nun landesweit einheitlich gültigen Vorgaben ist, dass – anders als bisher – durch die Kombination aus der Gesamthöhe der Anlage und den vier vorgegebenen Wertstufen die Vorhabenträger vorab die Zahlungshöhe selbst ermitteln können. Positiv ist auch, dass die Ersatzzahlungen an die Standdauer der Anlagen gekoppelt worden sind. Damit können nach neuem Recht auch nicht mehr nach den ersten 20 Jahren Nachforderungen erhoben werden.“

Erleichterungen ergäben sich beim Repowering schließlich auch bei den Auflagen des Naturschutzes. Im Genehmigungsverfahren könne auf vorliegende Unterlagen zu windenergieanlagensensiblen Vogel- und Fledermausvorkommen zurückgegriffen werden, falls diese noch aktuell seien. Sei bei der Altanlage bereits ein Monitoring durchgeführt worden, könne dieses als Nebenbestimmung angerechnet werden. „Das alles zeigt, dass die Landesregierung die zahlreichen und vielfältigen Herausforderungen beim Thema Repowering mit dem nötigen Nachdruck angeht, so dass im nächsten Jahr viele der Knackpunkte von heute keine Knackpunkte mehr sein werden”, so Griese abschließend.