Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg fördert seit rund drei Jahren die Erstellung von gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplänen für Wohngebäude. Da nun auch der Bund einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan finanziell unterstützt, wird das Förderprogramm „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ zum Ende 2018 eingestellt. Anträge auf Zuschüsse für Sanierungsfahrpläne nimmt die L-Bank bis 31. Dezember entgegen. Die Abrechnung ist auch noch in 2019 möglich.

Bund fördert individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begründete die Entscheidung seines Hauses am 30. September mit den erweiterten Fördermöglichkeiten auf Bundesebene: „Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde deutlich verbessert und ist finanziell erheblich attraktiver als sein baden-württembergisches Pendant. Es wurde im Land in den vergangenen Monaten auch verstärkt nachgefragt.“ Insoweit sehe er dem Ende der Landesförderung zum Jahresende mit ruhigem Gewissen entgegen.

Baden-Württemberg hat mit dem gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan aus dem Jahr 2015 wichtige Impulse an den Bund gesandt und insoweit entscheidend zur aktuellen Fortentwicklung der Bundesförderung beigetragen. „Unser baden-württembergischer Sanierungsfahrplan war Vorbild für die Entwicklung des individuellen Sanierungsfahrplans im Bund. Dass der Bund nun nachzieht, ist erfreulich und zeigt, dass der Sanierungsfahrplan als erster Baustein einer energetischen Gebäudesanierung eine unverzichtbare Planungsgrundlage ist“, sagte Untersteller. Auch sei es ihm immer wichtig gewesen, dass bei der Energieberatung das Handwerk mit im Boot ist, so der Minister weiter. Die entsprechenden Anpassungen auf Bundesebene begrüße er daher ausdrücklich.

„Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg als solcher ist durch die Einstellung unserer Landesförderung im Übrigen nicht tangiert“, betonte Franz Untersteller. „Er stellt auch weiterhin für Wohngebäude eine Option zur teilweisen Erfüllung der Anforderungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes dar.“ Eine Energieberatung für Wohngebäude im Sinne des Bundesförderprogramms werde als gleichwertig anerkannt.