| Abfallvermeidung
Tausch- und Verschenkmärkte in
der Region
[09.12.09]
Was für den einen zu schade für den Müll
oder einfach nur ein lästiger Platzverschwender ist,
mag für den anderen das lang gesuchte Liebhaberstück
sein. Doch wie erfährt man davon? Abhilfe schaffen
nichtkommerzielle, kostenlose Tausch- und Verschenkmärkte
im Internet (siehe unten). Und diese Online-Portale erfreuen
sich einer steigenden Beliebtheit. Denn solch ein Markt
hat viele Vorteile: er schafft schnell Platz, spart Geld
und Zeit und tut auch noch etwas Gutes für die Umwelt.
Dort können Sie Ihre Angebote bzw. Gesuche für
Dinge, die getauscht oder verschenkt werden sollen, zeitunabhängig
und unkompliziert selbst eintragen bzw. löschen.
Interessenten werden unkompliziert zusammengeführt
und dem Gedanken der Abfallvermeidung und der Nachhaltigkeit
wird Rechnung getragen.
Rhein-Neckar-Kreis: www.rhein-neckar.internet-verschenkmarkt.de/list.asp
Stadt Frankenthal: www.abfallspiegel.de/vm/frankenthal/list.asp
Stadt Ludwigshafen: www.ludwigshafen.abfallspiegel.de/list.asp
Stadt Mannheim: www.mannheim.abfallspiegel.de/list.asp
Stadt Worms: www.worms.de/deutsch/rathaus/ebwo/Verschenkboerse.php
Bildschirmschoner
Bildschirmschoner verbrauchen unnötig
Strom
[16.02.10]
Computer brauchen heutzutage keine Bildschirmschoner
mehr. Das ist nach Ansicht von Umweltschutzverbänden
Spielerei und Stromverschwendung. Der Stromverbrauch
am Rechner lässt sich noch weiter verringern, wenn
in der Systemsteuerung die Einstellungen so geändert
werden, dass der Computer in den Energiesparmodus wechselt,
wenn nicht mit ihm gearbeitet wird.
Energiesparberatung
Zuschüsse bei Wohngebäuden
bis Ende 2014
[09.12.09]
Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen
und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden
vor Ort wurde zum 1. Oktober 2009 geändert und ihre
Gültigkeit bis 31. Dezember 2014 verlängert.
Die Durchführung des Förderprogramms auf der
Grundlage der Richtlinie setzt u.a. voraus, dass für
die jeweiligen Beratungsobjekte bis Ende 1994 ein Bauantrag
gestellt (bzw. Bauanzeige erstattet) wurde und die Gebäudehülle
anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen
zu mehr als 50 Prozent durch Anbau/Aufstockung verändert
worden ist. Als Eigentümer, Mieter oder Pächter
eines Gebäudes können u.a. eine Energiesparberatung
in Anspruch nehmen: natürliche und juristische Personen,
rechtlich selbständige Unternehmen sowie Betriebe
des Agrarbereichs. Wohnungseigentümer können
eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf
das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft
damit einverstanden ist. Die förderfähige Beratung
erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms
antragsberechtigte Energieberater. Die Zuwendung wird
in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt
300 Euro (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 360 Euro
(Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten). Für die
Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung werden zusätzlich
50 Euro gezahlt. Zusätzlich kann entweder eine Förderung
für die Integration von Thermografieaufnahmen oder
für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung
bezuschusst werden. Für die zusätzliche Integration
thermografischer Untersuchungen werden 25 Euro pro Thermogramm
(höchstens 100 Euro) bezuschusst. Für die Integration
einer Luftdichtigkeitsprüfung werden 100 Euro gezahlt.
Der gesamte Zuschuss ist auf 50 Prozent der Beratungskosten
(brutto) begrenzt.
Weitere Informationen: www.bafa.de
Energiesparlampen
Nicht in den Hausmüll geben!
[09.12.09]
Seit dem 1. September 2009 gilt das EU-weite Glühbirnenverbot.
100-Watt-Glühbirnen und mattierte Lampen werden seither
vom Handel nicht mehr angeboten, wodurch die Zahl an verkauften
Energiesparlampen steigt. Auch wenn diese als umweltfreundliche
Lichtquelle gelten, dürfen sie nicht über den
normalen Restmüll entsorgt werden: Da sie geringe
Mengen an giftigem Quecksilber aufweisen, gehören
sie weder in die Restmülltonne noch zum Glasmüll,
sondern müssen wie Schadstoffe behandelt werden.
Neben Quecksilber enthalten Energiesparlampen auch viele
verwertbare Bestandteile wie Glas, Metall und Leuchtstoffe.
Alte Energiesparlampen können in Recyclinghöfen
kostenlos abgegeben werden.
Fahrradfreundlichste Arbeitgeber
Wettbewerb läuft bis 31. August 2010!
[23.06.10]
Der Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. hat den Wettbewerb „Die fahrradfreundlichsten Arbeitgeber“ gestartet, denn das Fahrrad als klima- und umweltverträgliches Verkehrsmittel im Nahbereich wird noch häufig unterschätzt. Hierauf möchte B.A.U.M. aufmerksam machen. Der Wettbewerb wird vom Bundesverkehrsministerium gefördert und richtet sich insbesondere an Unternehmen, aber auch an Behörden und sonstige Einrichtungen mit mindestens zehn Mitarbeitern und honoriert das konzeptionelle, umfassende Bemühen, die Fahrradnutzung bei den Mitarbeitern zu fördern. Die Teilnahme ist bis zum 31. August 2010 möglich. Die Auszeichnung der Gewinner erfolgt im Herbst 2010. Zu gewinnen gibt es z.B. Fahrräder und Fahrradzubehör, gute Praxisbeispiele werden zudem vielfältig kommuniziert.
www.fahrrad-fit.de
Gesundheitsförderung
Gesundheit fördern lohnt sich!
[16.02.10]
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verbesserung
der Gesundheit Leistungen angeboten haben, mussten diese
bisher als geldwerter Vorteil beim Finanzamt angegeben
und versteuert werden. Seit 2008 sind Arbeitgeberleistungen
zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis
zu 500 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ein Informationsblatt informiert, was Arbeitgeber für
ihre Mitarbeiter tun können:
www.rhein-neckar.ihk24.de (Dokument-Nr. 33837)
Grillen
Umweltfreundlich grillen
[26.04.10]
Sobald es wärmer wird, ziehen Rauchschwaden durch
Wohnsiedlungen, in den Parks lagern picknickende Grüppchen
und Grillgeruch lässt einem das Wasser im Mund
zusammenlaufen. Übrig bleiben mit Verpackungsmüll
verschmutzte Stadtgärten und sehr viel Asche. Der
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
(BUND) gibt Tipps, wie das Grillfest umweltverträglicher
werden kann:
1. Die richtige Kohle
Grillkohle gibt es mittlerweile auch mit "FSC"-Siegel.
Das Forest Stewardship Council (FSC) ist eine internationale,
gemeinnützige Organisation, die sich für den
Erhalt der Wälder durch nachhaltige Bewirtschaftung
einsetzt. Das Siegel kennzeichnet Holzprodukte, bei
deren Herstellung soziale und ökologische Kriterien
beachtet wurden. Ein weiteres Merkmal für gute
Kohle ist das DIN-Prüfzeichen (garantiert, dass
der Brennstoff kein Pech, Erdöl, Koks oder Kunststoffe
enthält).
2. Anzünder ohne Chemie
Der BUND empfiehlt, den Grill nicht mit chemischen Zündhilfen,
Papier oder Kiefernzapfen anzuzünden. Bei der Verbrennung
dieser Materialien werden krebserregende Stoffe freigesetzt.
Stattdessen sollten Pressholz mit Öl oder Wachs,
Reisig oder Holspäne verwendet werden. Achtung:
Grillgut erst auf den Rost legen, wenn die Anzündhilfen
vollständig verbrannt sind.
3. Brandgefahr!
Wildes Grillen ist verboten. Aus gutem Grund: Jeden
Sommer werden so Brände ausgelöst, die Bäume
und Wiesen zerstören und Tiere töten.
4. Müllberge vermeiden
Das Fleisch sollte nicht direkt auf den Rost gelegt
werden, damit das Fett nicht in die Glut tropft –
denn so können krebserregende Stoffe entstehen.
Als umweltfreundliche Alternative zur Alufolie oder
–schale können dünne Steinplatten (Speckstein
oder Schiefer) als Unterlage benutzt werden. Geeignet
sind auch große Rhabarber- oder Kohlblätter.
Pappteller/Plastikbesteck sind zwar leicht zu transportieren,
füllen jedoch Säcke von Müll. Wenn schon
Kunststoff, dann bitte in der wiederverwendbaren Variante.
Der BUND empfiehlt Kunststoffbehälter/–geschirr
aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP). Andere
Kunststoffe enthalten z.T. gesundheitsschädliche
Stoffe.
Öko-Innovationsprojekte
Bewerbungsfrist läuft!
[23.06.10]
Die EU-Kommission stellt in diesem Jahr 35 Millionen Euro für innovative Ökoprojekte zur Verfügung. Unternehmen können bis 9. September 2010 entsprechende Vorschläge einreichen. Das Geld steht für Projekte in den Bereichen Materialrückführung, nachhaltige Baustoffe, Lebensmittel und Getränke sowie umweltfreundliche Geschäftspraktiken bereit.
www.rhein-neckar.ihk24.de (Dokument-Nr. 34782)
Solaranlage
auf dem Dach
Steuer beachten!
[09.12.09]
Zunehmend lassen Privatleute und Unternehmen auf ihren
Häusern bzw. Bürogebäuden und Werkhallen
Photovoltaikanlagen installieren und speisen Strom in
das öffentliche Stromnetz ein. Was einige nicht
wissen: Wer Strom über Photovoltaikanlagen erzeugt
und diesen in das öffentliche Stromnetz einspeist
und an Stadtwerke weiterverkauft, wird steuerlich zum
Unternehmer! Die gewerbliche Tätigkeit muss dem
Finanzamt gemeldet werden. Einen Gewerbeschein benötigt
man jedoch nicht. In der Regel wird der Solar-Unternehmer
jährlich nur eine Einnahmen-Überschussrechnung
erstellen müssen und keine Bilanz, da der Gewinn
meistens unter 50.000 Euro und der Umsatz unter 500.000
Euro liegt. Auch können sich die meisten Solar-Unternehmer
von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn die
neu in Betrieb genommene Solaranlage jährlich nicht
mehr als 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet. Dann muss
auch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden
und auch das Einhalten von formellen Rechnungsanforderungen
entfällt. Wichtig: Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht
muss beim Finanzamt schriftlich beantragt werden! Nachteilig
ist dabei, dass man sich die in Eingangsrechnungen ausgewiesene
Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurücküberweisen
lassen kann.
Teppiche
Teppiche ohne gefährliche
Substanzen
[26.04.10]
Teppiche sollen Räume wohnlicher machen –
mit schönem Design und angenehmem Material. Sie
können Räume aber auch zu einem Gesundheitsrisiko
machen, wenn sie gefährliche Substanzen ausdünsten.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) empfiehlt deshalb, Teppiche aus Naturfasern zu
kaufen und auf Schadstoffsiegel zu achten. Naturfaserteppiche
sind grundsätzlich atmungsaktiv, antistatisch und
Schmutz abweisend. Kunststoffteppiche sind dagegen oft
günstiger. Insgesamt enthalten 98 Prozent der Teppiche
im Handel Kunststoffe. Viele davon sind unbedenklich,
aber besonders bei sehr billigen Kunststoffteppichen
ist Vorsicht geboten. Weichmacher wie Phtalate reizen
die Schleimhäute und schädigen die Leber;
Kohlenwasserstoffe wie Toluol greifen das Nervensystem
an; Dispersionsstoffe können Allergien auslösen.
Ein Hinweis auf schädliche Stoffe sind durchdringende
Gerüche, die selbst vier Wochen nach dem Kauf nicht
nachlassen. Beschwerden wie Müdigkeit, Kopfschmerzen,
Atemnot oder Konzentrationsstörungen können
mit den Ausdünstungen von Teppichen zusammenhängen.
Im Verdachtsfall empfiehlt der BUND, die Schadstoffe
in der Wohnraumluft messen zu lassen. Wer bereits beim
Kauf sicher gehen will, sollte Teppiche aus schonend
verarbeiteten Naturfasern wie Wolle, Ziegenhaar, Kokos
oder Sisal vorziehen. Das Schadstoffsiegel der Gemeinschaft
umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) zeichnet Teppiche
aus, die umweltfreundlich hergestellt werden. Die GuT
informiert über Schadstoffe in Teppichen und über
Schadstoffprüfungen unter:
www.gut-ev.de
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