| Abfallvermeidung
Tausch- und Verschenkmärkte in
der Region
[09.12.09]
Was für den einen zu schade für den Müll
oder einfach nur ein lästiger Platzverschwender ist,
mag für den anderen das lang gesuchte Liebhaberstück
sein. Doch wie erfährt man davon? Abhilfe schaffen
nichtkommerzielle, kostenlose Tausch- und Verschenkmärkte
im Internet (siehe unten). Und diese Online-Portale erfreuen
sich einer steigenden Beliebtheit. Denn solch ein Markt
hat viele Vorteile: er schafft schnell Platz, spart Geld
und Zeit und tut auch noch etwas Gutes für die Umwelt.
Dort können Sie Ihre Angebote bzw. Gesuche für
Dinge, die getauscht oder verschenkt werden sollen, zeitunabhängig
und unkompliziert selbst eintragen bzw. löschen.
Interessenten werden unkompliziert zusammengeführt
und dem Gedanken der Abfallvermeidung und der Nachhaltigkeit
wird Rechnung getragen.
Rhein-Neckar-Kreis: www.rhein-neckar.internet-verschenkmarkt.de/list.asp
Stadt Frankenthal: www.abfallspiegel.de/vm/frankenthal/list.asp
Stadt Ludwigshafen: www.ludwigshafen.abfallspiegel.de/list.asp
Stadt Mannheim: www.mannheim.abfallspiegel.de/list.asp
Stadt Worms: www.worms.de/deutsch/rathaus/ebwo/Verschenkboerse.php
Bildschirmschoner
Bildschirmschoner verbrauchen unnötig
Strom
[16.02.10]
Computer brauchen heutzutage keine Bildschirmschoner
mehr. Das ist nach Ansicht von Umweltschutzverbänden
Spielerei und Stromverschwendung. Der Stromverbrauch
am Rechner lässt sich noch weiter verringern, wenn
in der Systemsteuerung die Einstellungen so geändert
werden, dass der Computer in den Energiesparmodus wechselt,
wenn nicht mit ihm gearbeitet wird.
Energiesparberatung
Zuschüsse bei Wohngebäuden
bis Ende 2014
[09.12.09]
Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen
und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden
vor Ort wurde zum 1. Oktober 2009 geändert und ihre
Gültigkeit bis 31. Dezember 2014 verlängert.
Die Durchführung des Förderprogramms auf der
Grundlage der Richtlinie setzt u.a. voraus, dass für
die jeweiligen Beratungsobjekte bis Ende 1994 ein Bauantrag
gestellt (bzw. Bauanzeige erstattet) wurde und die Gebäudehülle
anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen
zu mehr als 50 Prozent durch Anbau/Aufstockung verändert
worden ist. Als Eigentümer, Mieter oder Pächter
eines Gebäudes können u.a. eine Energiesparberatung
in Anspruch nehmen: natürliche und juristische Personen,
rechtlich selbständige Unternehmen sowie Betriebe
des Agrarbereichs. Wohnungseigentümer können
eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf
das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft
damit einverstanden ist. Die förderfähige Beratung
erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms
antragsberechtigte Energieberater. Die Zuwendung wird
in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt
300 Euro (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 360 Euro
(Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten). Für die
Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung werden zusätzlich
50 Euro gezahlt. Zusätzlich kann entweder eine Förderung
für die Integration von Thermografieaufnahmen oder
für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung
bezuschusst werden. Für die zusätzliche Integration
thermografischer Untersuchungen werden 25 Euro pro Thermogramm
(höchstens 100 Euro) bezuschusst. Für die Integration
einer Luftdichtigkeitsprüfung werden 100 Euro gezahlt.
Der gesamte Zuschuss ist auf 50 Prozent der Beratungskosten
(brutto) begrenzt.
Weitere Informationen: www.bafa.de
Energiesparlampen
Nicht in den Hausmüll geben!
[09.12.09]
Seit dem 1. September 2009 gilt das EU-weite Glühbirnenverbot.
100-Watt-Glühbirnen und mattierte Lampen werden seither
vom Handel nicht mehr angeboten, wodurch die Zahl an verkauften
Energiesparlampen steigt. Auch wenn diese als umweltfreundliche
Lichtquelle gelten, dürfen sie nicht über den
normalen Restmüll entsorgt werden: Da sie geringe
Mengen an giftigem Quecksilber aufweisen, gehören
sie weder in die Restmülltonne noch zum Glasmüll,
sondern müssen wie Schadstoffe behandelt werden.
Neben Quecksilber enthalten Energiesparlampen auch viele
verwertbare Bestandteile wie Glas, Metall und Leuchtstoffe.
Alte Energiesparlampen können in Recyclinghöfen
kostenlos abgegeben werden.
Gesundheitsförderung
Gesundheit fördern lohnt sich!
[16.02.10]
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verbesserung
der Gesundheit Leistungen angeboten haben, mussten diese
bisher als geldwerter Vorteil beim Finanzamt angegeben
und versteuert werden. Seit 2008 sind Arbeitgeberleistungen
zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis
zu 500 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ein Informationsblatt informiert, was Arbeitgeber für
ihre Mitarbeiter tun können:
www.rhein-neckar.ihk24.de (Dokument-Nr. 33837)
Solaranlage
auf dem Dach
Steuer beachten!
[09.12.09]
Zunehmend lassen Privatleute und Unternehmen auf ihren
Häusern bzw. Bürogebäuden und Werkhallen
Photovoltaikanlagen installieren und speisen Strom in
das öffentliche Stromnetz ein. Was einige nicht wissen:
Wer Strom über Photovoltaikanlagen erzeugt und diesen
in das öffentliche Stromnetz einspeist und an Stadtwerke
weiterverkauft, wird steuerlich zum Unternehmer! Die gewerbliche
Tätigkeit muss dem Finanzamt gemeldet werden. Einen
Gewerbeschein benötigt man jedoch nicht. In der Regel
wird der Solar-Unternehmer jährlich nur eine Einnahmen-Überschussrechnung
erstellen müssen und keine Bilanz, da der Gewinn
meistens unter 50.000 Euro und der Umsatz unter 500.000
Euro liegt. Auch können sich die meisten Solar-Unternehmer
von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn die
neu in Betrieb genommene Solaranlage jährlich nicht
mehr als 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet. Dann muss
auch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden
und auch das Einhalten von formellen Rechnungsanforderungen
entfällt. Wichtig: Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht
muss beim Finanzamt schriftlich beantragt werden! Nachteilig
ist dabei, dass man sich die in Eingangsrechnungen ausgewiesene
Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurücküberweisen
lassen kann.
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