Abfallvermeidung
Tausch- und Verschenkmärkte in
der Region
[09.12.09]
Was für den einen zu schade für den Müll
oder einfach nur ein lästiger Platzverschwender ist,
mag für den anderen das lang gesuchte Liebhaberstück
sein. Doch wie erfährt man davon? Abhilfe schaffen
nichtkommerzielle, kostenlose Tausch- und Verschenkmärkte
im Internet (siehe unten). Und diese Online-Portale erfreuen
sich einer steigenden Beliebtheit. Denn solch ein Markt
hat viele Vorteile: er schafft schnell Platz, spart Geld
und Zeit und tut auch noch etwas Gutes für die Umwelt.
Dort können Sie Ihre Angebote bzw. Gesuche für
Dinge, die getauscht oder verschenkt werden sollen, zeitunabhängig
und unkompliziert selbst eintragen bzw. löschen.
Interessenten werden unkompliziert zusammengeführt
und dem Gedanken der Abfallvermeidung und der Nachhaltigkeit
wird Rechnung getragen.
Rhein-Neckar-Kreis: www.rhein-neckar.internet-verschenkmarkt.de/list.asp
Stadt Frankenthal: www.abfallspiegel.de/vm/frankenthal/list.asp
Stadt Ludwigshafen: www.ludwigshafen.abfallspiegel.de/list.asp
Stadt Mannheim: www.mannheim.abfallspiegel.de/list.asp
Stadt Worms: www.worms.de/deutsch/rathaus/ebwo/Verschenkboerse.php
Bildschirmschoner
Bildschirmschoner verbrauchen unnötig
Strom
[16.02.10]
Computer brauchen heutzutage keine Bildschirmschoner
mehr. Das ist nach Ansicht von Umweltschutzverbänden
Spielerei und Stromverschwendung. Der Stromverbrauch
am Rechner lässt sich noch weiter verringern, wenn
in der Systemsteuerung die Einstellungen so geändert
werden, dass der Computer in den Energiesparmodus wechselt,
wenn nicht mit ihm gearbeitet wird.
Duftkerzen
'
Gefahr für die Gesundheit
[01.10.10]
Duftkerzen können besonders schnell ein Feuer in der Wohnung entfachen. In einigen Fällen entwickelten Duft-Teelichter so hohe Flammen, dass sie die Adventsdekoration in Brand setzten, warnt bereits seit längerem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Brandursache ist oft eine erhöhte Konzentration ätherischer Öle. Auch die Raumluft könne durch das Abbrennen von Duftkerzen mit gesundheitsschädlichen Stoffen belastet werden. Deshalb raten Verbraucherschützer grundsätzlich vom Kauf ab.
Energieeffizienz in Unternehmen
Neues Internet-Portal
[01.10.10]
Viele Unternehmen können mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen ihre Energiekosten um bis zu zehn Prozent senken. Prozesswärmenutzung, Ökodesign, Energiemanagement oder energetische Gebäudeoptimierung – Betriebe haben viele Möglichkeiten, Energie und damit auch Geld zu sparen. Die Industrie- und Handelskammern bieten auf einer neuen Internetplattform praktische Hilfen zum Thema Energieeffizienz in Unternehmen an. Die IHK-Organisation weist auf diese Potenziale hin und bietet Informationen über Veranstaltungen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderprogramme sowie Studien.
www.rhein-neckar.ihk24.de (Dokument-Nr. 34780)
Energiesparberatung
Zuschüsse bei Wohngebäuden bis Ende 2014
[09.12.09]
Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort wurde zum 1. Oktober 2009 geändert und ihre Gültigkeit bis 31. Dezember 2014 verlängert. Die Durchführung des Förderprogramms auf der Grundlage der Richtlinie setzt u.a. voraus, dass für die jeweiligen Beratungsobjekte bis Ende 1994 ein Bauantrag gestellt (bzw. Bauanzeige erstattet) wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 Prozent durch Anbau/Aufstockung verändert worden ist. Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können u.a. eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche und juristische Personen, rechtlich selbständige Unternehmen sowie Betriebe des Agrarbereichs. Wohnungseigentümer können eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist. Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberater. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 360 Euro (Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten). Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung werden zusätzlich 50 Euro gezahlt. Zusätzlich kann entweder eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen oder für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung bezuschusst werden. Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen werden 25 Euro pro Thermogramm (höchstens 100 Euro) bezuschusst. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung werden 100 Euro gezahlt. Der gesamte Zuschuss ist auf 50 Prozent der Beratungskosten (brutto) begrenzt.
Weitere Informationen: www.bafa.de
Energiesparlampen
Nicht in Hausmüll geben! [09.12.09]
Seit dem 1. September 2009 gilt das EU-weite Glühbirnenverbot. 100-Watt-Glühbirnen und mattierte Lampen werden seither vom Handel nicht mehr angeboten, wodurch die Zahl an verkauften Energiesparlampen steigt. Auch wenn diese als umweltfreundliche Lichtquelle gelten, dürfen sie nicht über den normalen Restmüll entsorgt werden: Da sie geringe Mengen an giftigem Quecksilber aufweisen, gehören sie weder in die Restmülltonne noch zum Glasmüll, sondern müssen wie Schadstoffe behandelt werden. Neben Quecksilber enthalten Energiesparlampen auch viele verwertbare Bestandteile wie Glas, Metall und Leuchtstoffe. Alte Energiesparlampen können in Recyclinghöfen kostenlos abgegeben werden.
Gesundheitsförderung
Gesundheit fördern lohnt sich!
[16.02.10]
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verbesserung
der Gesundheit Leistungen angeboten haben, mussten diese
bisher als geldwerter Vorteil beim Finanzamt angegeben
und versteuert werden. Seit 2008 sind Arbeitgeberleistungen
zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis
zu 500 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ein Informationsblatt informiert, was Arbeitgeber für
ihre Mitarbeiter tun können:
www.rhein-neckar.ihk24.de (Dokument-Nr. 33837)
Solaranlage
auf dem Dach
Steuer beachten!
[09.12.09]
Zunehmend lassen Privatleute und Unternehmen auf ihren
Häusern bzw. Bürogebäuden und Werkhallen
Photovoltaikanlagen installieren und speisen Strom in
das öffentliche Stromnetz ein. Was einige nicht
wissen: Wer Strom über Photovoltaikanlagen erzeugt
und diesen in das öffentliche Stromnetz einspeist
und an Stadtwerke weiterverkauft, wird steuerlich zum
Unternehmer! Die gewerbliche Tätigkeit muss dem
Finanzamt gemeldet werden. Einen Gewerbeschein benötigt
man jedoch nicht. In der Regel wird der Solar-Unternehmer
jährlich nur eine Einnahmen-Überschussrechnung
erstellen müssen und keine Bilanz, da der Gewinn
meistens unter 50.000 Euro und der Umsatz unter 500.000
Euro liegt. Auch können sich die meisten Solar-Unternehmer
von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn die
neu in Betrieb genommene Solaranlage jährlich nicht
mehr als 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet. Dann muss
auch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden
und auch das Einhalten von formellen Rechnungsanforderungen
entfällt. Wichtig: Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht
muss beim Finanzamt schriftlich beantragt werden! Nachteilig
ist dabei, dass man sich die in Eingangsrechnungen ausgewiesene
Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurücküberweisen
lassen kann.
Stromsparen
Stromsparen hilft dem Klima [01.10.10]
Mit dem Kauf der sparsamsten Geräte, dem Vermeiden von Stand-by-Verlusten und dem Einsatz von Energiesparlampen lassen sich große Mengen Strom sparen. Zudem raten Umweltschutzverbände, Ladegeräte und Netzteile auszustöpseln, wenn sie nicht gebraucht werden. Generell sollte man Akkugeräte nach Möglichkeit vermeiden, da diese mehr Strom verbrauchen als Netzgeräte. Auch der Wechsel zu einem unabhängigen Ökostrom-Anbieter, der erneuerbare Energien fördert, senkt die Kohlendioxid-Bilanz.
Teppiche
Teppiche ohne gefährliche
Substanzen
[26.04.10]
Teppiche sollen Räume wohnlicher machen –
mit schönem Design und angenehmem Material. Sie
können Räume aber auch zu einem Gesundheitsrisiko
machen, wenn sie gefährliche Substanzen ausdünsten.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) empfiehlt deshalb, Teppiche aus Naturfasern zu
kaufen und auf Schadstoffsiegel zu achten. Naturfaserteppiche
sind grundsätzlich atmungsaktiv, antistatisch und
Schmutz abweisend. Kunststoffteppiche sind dagegen oft
günstiger. Insgesamt enthalten 98 Prozent der Teppiche
im Handel Kunststoffe. Viele davon sind unbedenklich,
aber besonders bei sehr billigen Kunststoffteppichen
ist Vorsicht geboten. Weichmacher wie Phtalate reizen
die Schleimhäute und schädigen die Leber;
Kohlenwasserstoffe wie Toluol greifen das Nervensystem
an; Dispersionsstoffe können Allergien auslösen.
Ein Hinweis auf schädliche Stoffe sind durchdringende
Gerüche, die selbst vier Wochen nach dem Kauf nicht
nachlassen. Beschwerden wie Müdigkeit, Kopfschmerzen,
Atemnot oder Konzentrationsstörungen können
mit den Ausdünstungen von Teppichen zusammenhängen.
Im Verdachtsfall empfiehlt der BUND, die Schadstoffe
in der Wohnraumluft messen zu lassen. Wer bereits beim
Kauf sicher gehen will, sollte Teppiche aus schonend
verarbeiteten Naturfasern wie Wolle, Ziegenhaar, Kokos
oder Sisal vorziehen. Das Schadstoffsiegel der Gemeinschaft
umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) zeichnet Teppiche
aus, die umweltfreundlich hergestellt werden. Die GuT
informiert über Schadstoffe in Teppichen und über
Schadstoffprüfungen unter:
www.gut-ev.de
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