Tipps für Privathaushalte und Unternehmen zum Thema:
 

 

Abfallvermeidung

Tausch- und Verschenkmärkte in der Region
[09.12.09]

Was für den einen zu schade für den Müll oder einfach nur ein lästiger Platzverschwender ist, mag für den anderen das lang gesuchte Liebhaberstück sein. Doch wie erfährt man davon? Abhilfe schaffen nichtkommerzielle, kostenlose Tausch- und Verschenkmärkte im Internet (siehe unten). Und diese Online-Portale erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit. Denn solch ein Markt hat viele Vorteile: er schafft schnell Platz, spart Geld und Zeit und tut auch noch etwas Gutes für die Umwelt. Dort können Sie Ihre Angebote bzw. Gesuche für Dinge, die getauscht oder verschenkt werden sollen, zeitunabhängig und unkompliziert selbst eintragen bzw. löschen. Interessenten werden unkompliziert zusammengeführt und dem Gedanken der Abfallvermeidung und der Nachhaltigkeit wird Rechnung getragen.
Rhein-Neckar-Kreis: www.rhein-neckar.internet-verschenkmarkt.de/list.asp
Stadt Frankenthal: www.abfallspiegel.de/vm/frankenthal/list.asp
Stadt Ludwigshafen: www.ludwigshafen.abfallspiegel.de/list.asp
Stadt Mannheim: www.mannheim.abfallspiegel.de/list.asp
Stadt Worms: www.worms.de/deutsch/rathaus/ebwo/Verschenkboerse.php



Bildschirmschoner

Bildschirmschoner verbrauchen unnötig Strom
[16.02.10]

Computer brauchen heutzutage keine Bildschirmschoner mehr. Das ist nach Ansicht von Umweltschutzverbänden Spielerei und Stromverschwendung. Der Stromverbrauch am Rechner lässt sich noch weiter verringern, wenn in der Systemsteuerung die Einstellungen so geändert werden, dass der Computer in den Energiesparmodus wechselt, wenn nicht mit ihm gearbeitet wird.

Energiesparberatung

Zuschüsse bei Wohngebäuden bis Ende 2014
[09.12.09]

Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort wurde zum 1. Oktober 2009 geändert und ihre Gültigkeit bis 31. Dezember 2014 verlängert. Die Durchführung des Förderprogramms auf der Grundlage der Richtlinie setzt u.a. voraus, dass für die jeweiligen Beratungsobjekte bis Ende 1994 ein Bauantrag gestellt (bzw. Bauanzeige erstattet) wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 Prozent durch Anbau/Aufstockung verändert worden ist. Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können u.a. eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche und juristische Personen, rechtlich selbständige Unternehmen sowie Betriebe des Agrarbereichs. Wohnungseigentümer können eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist. Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberater. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 360 Euro (Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten). Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung werden zusätzlich 50 Euro gezahlt. Zusätzlich kann entweder eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen oder für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung bezuschusst werden. Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen werden 25 Euro pro Thermogramm (höchstens 100 Euro) bezuschusst. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung werden 100 Euro gezahlt. Der gesamte Zuschuss ist auf 50 Prozent der Beratungskosten (brutto) begrenzt.
Weitere Informationen: www.bafa.de

 

Energiesparlampen

Nicht in den Hausmüll geben!
[09.12.09]

Seit dem 1. September 2009 gilt das EU-weite Glühbirnenverbot. 100-Watt-Glühbirnen und mattierte Lampen werden seither vom Handel nicht mehr angeboten, wodurch die Zahl an verkauften Energiesparlampen steigt. Auch wenn diese als umweltfreundliche Lichtquelle gelten, dürfen sie nicht über den normalen Restmüll entsorgt werden: Da sie geringe Mengen an giftigem Quecksilber aufweisen, gehören sie weder in die Restmülltonne noch zum Glasmüll, sondern müssen wie Schadstoffe behandelt werden. Neben Quecksilber enthalten Energiesparlampen auch viele verwertbare Bestandteile wie Glas, Metall und Leuchtstoffe. Alte Energiesparlampen können in Recyclinghöfen kostenlos abgegeben werden.


Fahrradfreundlichste Arbeitgeber

Wettbewerb läuft bis 31. August 2010!
[23.06.10]

Der Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. hat den Wettbewerb „Die fahrradfreundlichsten Arbeitgeber“ gestartet, denn das Fahrrad als klima- und umweltverträgliches Verkehrsmittel im Nahbereich wird noch häufig unterschätzt. Hierauf möchte B.A.U.M. aufmerksam machen. Der Wettbewerb wird vom Bundesverkehrsministerium gefördert und richtet sich insbesondere an Unternehmen, aber auch an Behörden und sonstige Einrichtungen mit mindestens zehn Mitarbeitern und honoriert das konzeptionelle, umfassende Bemühen, die Fahrradnutzung bei den Mitarbeitern zu fördern. Die Teilnahme ist bis zum 31. August 2010 möglich. Die Auszeichnung der Gewinner erfolgt im Herbst 2010. Zu gewinnen gibt es z.B. Fahrräder und Fahrradzubehör, gute Praxisbeispiele werden zudem vielfältig kommuniziert.
www.fahrrad-fit.de


Gesundheitsförderung

Gesundheit fördern lohnt sich!
[16.02.10]

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verbesserung der Gesundheit Leistungen angeboten haben, mussten diese bisher als geldwerter Vorteil beim Finanzamt angegeben und versteuert werden. Seit 2008 sind Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Ein Informationsblatt informiert, was Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter tun können:
www.rhein-neckar.ihk24.de (Dokument-Nr. 33837)

Grillen

Umweltfreundlich grillen
[26.04.10]


Sobald es wärmer wird, ziehen Rauchschwaden durch Wohnsiedlungen, in den Parks lagern picknickende Grüppchen und Grillgeruch lässt einem das Wasser im Mund zusammenlaufen. Übrig bleiben mit Verpackungsmüll verschmutzte Stadtgärten und sehr viel Asche. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gibt Tipps, wie das Grillfest umweltverträglicher werden kann:
1. Die richtige Kohle
Grillkohle gibt es mittlerweile auch mit "FSC"-Siegel. Das Forest Stewardship Council (FSC) ist eine internationale, gemeinnützige Organisation, die sich für den Erhalt der Wälder durch nachhaltige Bewirtschaftung einsetzt. Das Siegel kennzeichnet Holzprodukte, bei deren Herstellung soziale und ökologische Kriterien beachtet wurden. Ein weiteres Merkmal für gute Kohle ist das DIN-Prüfzeichen (garantiert, dass der Brennstoff kein Pech, Erdöl, Koks oder Kunststoffe enthält).
2. Anzünder ohne Chemie
Der BUND empfiehlt, den Grill nicht mit chemischen Zündhilfen, Papier oder Kiefernzapfen anzuzünden. Bei der Verbrennung dieser Materialien werden krebserregende Stoffe freigesetzt. Stattdessen sollten Pressholz mit Öl oder Wachs, Reisig oder Holspäne verwendet werden. Achtung: Grillgut erst auf den Rost legen, wenn die Anzündhilfen vollständig verbrannt sind.
3. Brandgefahr!
Wildes Grillen ist verboten. Aus gutem Grund: Jeden Sommer werden so Brände ausgelöst, die Bäume und Wiesen zerstören und Tiere töten.
4. Müllberge vermeiden
Das Fleisch sollte nicht direkt auf den Rost gelegt werden, damit das Fett nicht in die Glut tropft – denn so können krebserregende Stoffe entstehen. Als umweltfreundliche Alternative zur Alufolie oder –schale können dünne Steinplatten (Speckstein oder Schiefer) als Unterlage benutzt werden. Geeignet sind auch große Rhabarber- oder Kohlblätter. Pappteller/Plastikbesteck sind zwar leicht zu transportieren, füllen jedoch Säcke von Müll. Wenn schon Kunststoff, dann bitte in der wiederverwendbaren Variante. Der BUND empfiehlt Kunststoffbehälter/–geschirr aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP). Andere Kunststoffe enthalten z.T. gesundheitsschädliche Stoffe.


Öko-Innovationsprojekte

Bewerbungsfrist läuft!
[23.06.10]

Die EU-Kommission stellt in diesem Jahr 35 Millionen Euro für innovative Ökoprojekte zur Verfügung. Unternehmen können bis 9. September 2010 entsprechende Vorschläge einreichen. Das Geld steht für Projekte in den Bereichen Materialrückführung, nachhaltige Baustoffe, Lebensmittel und Getränke sowie umweltfreundliche Geschäftspraktiken bereit.
www.rhein-neckar.ihk24.de (Dokument-Nr. 34782)


Solaranlage auf dem Dach

Steuer beachten!
[09.12.09]

Zunehmend lassen Privatleute und Unternehmen auf ihren Häusern bzw. Bürogebäuden und Werkhallen Photovoltaikanlagen installieren und speisen Strom in das öffentliche Stromnetz ein. Was einige nicht wissen: Wer Strom über Photovoltaikanlagen erzeugt und diesen in das öffentliche Stromnetz einspeist und an Stadtwerke weiterverkauft, wird steuerlich zum Unternehmer! Die gewerbliche Tätigkeit muss dem Finanzamt gemeldet werden. Einen Gewerbeschein benötigt man jedoch nicht. In der Regel wird der Solar-Unternehmer jährlich nur eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen müssen und keine Bilanz, da der Gewinn meistens unter 50.000 Euro und der Umsatz unter 500.000 Euro liegt. Auch können sich die meisten Solar-Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn die neu in Betrieb genommene Solaranlage jährlich nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet. Dann muss auch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden und auch das Einhalten von formellen Rechnungsanforderungen entfällt. Wichtig: Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht muss beim Finanzamt schriftlich beantragt werden! Nachteilig ist dabei, dass man sich die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurücküberweisen lassen kann.


Teppiche

Teppiche ohne gefährliche Substanzen
[26.04.10]

Teppiche sollen Räume wohnlicher machen – mit schönem Design und angenehmem Material. Sie können Räume aber auch zu einem Gesundheitsrisiko machen, wenn sie gefährliche Substanzen ausdünsten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) empfiehlt deshalb, Teppiche aus Naturfasern zu kaufen und auf Schadstoffsiegel zu achten. Naturfaserteppiche sind grundsätzlich atmungsaktiv, antistatisch und Schmutz abweisend. Kunststoffteppiche sind dagegen oft günstiger. Insgesamt enthalten 98 Prozent der Teppiche im Handel Kunststoffe. Viele davon sind unbedenklich, aber besonders bei sehr billigen Kunststoffteppichen ist Vorsicht geboten. Weichmacher wie Phtalate reizen die Schleimhäute und schädigen die Leber; Kohlenwasserstoffe wie Toluol greifen das Nervensystem an; Dispersionsstoffe können Allergien auslösen. Ein Hinweis auf schädliche Stoffe sind durchdringende Gerüche, die selbst vier Wochen nach dem Kauf nicht nachlassen. Beschwerden wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot oder Konzentrationsstörungen können mit den Ausdünstungen von Teppichen zusammenhängen. Im Verdachtsfall empfiehlt der BUND, die Schadstoffe in der Wohnraumluft messen zu lassen. Wer bereits beim Kauf sicher gehen will, sollte Teppiche aus schonend verarbeiteten Naturfasern wie Wolle, Ziegenhaar, Kokos oder Sisal vorziehen. Das Schadstoffsiegel der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) zeichnet Teppiche aus, die umweltfreundlich hergestellt werden. Die GuT informiert über Schadstoffe in Teppichen und über Schadstoffprüfungen unter:
www.gut-ev.de


 
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